Rn. 1
Einstieg
Miet- und WEG-Recht
Kündigung · Mieterhöhung · Nebenkosten · Eigentümerversammlung
Rn. 2
Frist
Wichtige Frist
Zwölf Monate für Einwendungen
Gegen eine Betriebskostenabrechnung können Sie zwölf Monate lang Einwendungen erheben, gerechnet ab dem Tag, an dem sie bei Ihnen ankam. Danach zählen sie in aller Regel nicht mehr.
Rn. 3
Zuständigkeit
Worum es meistens geht
Ihnen wurde die Wohnung gekündigt und Sie wollen wissen, ob das zulässig ist.
Ihre Miete soll steigen und Sie können die Begründung nicht nachvollziehen.
Die Nebenkostenabrechnung endet mit einer Nachzahlung, die Sie für zu hoch halten.
Ein Beschluss der Eigentümerversammlung belastet Sie und Sie wollen ihn angreifen.
Rn. 4
Ablauf
Was passiert, wenn Sie anrufen
-
Kurzes Gespräch, meist noch am selben Tag
Wir klären, ob und wie eilig es ist.
-
Termin in der Kanzlei oder per Telefon
Bringen Sie mit: Mietvertrag, das Schreiben des Vermieters, die letzten beiden Abrechnungen.
-
Einschätzung und Kosten, schriftlich
Bevor wir etwas einreichen.
Abb. 1 · Platz für Ihr Foto
Der Weg zu Ihnen
Wo Sie klingeln, wo Sie parken, welches Stockwerk. Das steht auf der Seite, bevor Sie danach fragen müssen.
Abb. 2 · Platz für Ihr Foto
Was Sie mitbringen
Mietvertrag, das Schreiben des Vermieters, die letzten beiden Abrechnungen. Mehr brauchen wir für den Anfang nicht.
Rn. 5
Personen
Wer Sie berät
-
Platz für Ihre Fotos
RA’in Dr. Muster
Fachanwältin für Arbeitsrecht
-
Platz für Ihre Fotos
RA Partner
Fachanwalt für Familienrecht, Mediator
Rn. 6
Kontakt
Direkt anrufen
Mo–Fr 8–18 Uhr · Rückruf innerhalb eines Werktags
089 / 00 00 00
Muster, nicht geschaltet
Jetzt anrufen (im Muster deaktiviert)
Rückruf anfordern (im Muster deaktiviert)