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Kanzlei Muster & Partner

Rn. 1

Einstieg

Miet- und WEG-Recht

Kündigung · Mieterhöhung · Nebenkosten · Eigentümerversammlung

Rn. 2

Frist

Wichtige Frist

Zwölf Monate für Einwendungen

Gegen eine Betriebskostenabrechnung können Sie zwölf Monate lang Einwendungen erheben, gerechnet ab dem Tag, an dem sie bei Ihnen ankam. Danach zählen sie in aller Regel nicht mehr.

Rn. 3

Zuständigkeit

Worum es meistens geht

  • Ihnen wurde die Wohnung gekündigt und Sie wollen wissen, ob das zulässig ist.

  • Ihre Miete soll steigen und Sie können die Begründung nicht nachvollziehen.

  • Die Nebenkostenabrechnung endet mit einer Nachzahlung, die Sie für zu hoch halten.

  • Ein Beschluss der Eigentümerversammlung belastet Sie und Sie wollen ihn angreifen.

Rn. 4

Ablauf

Was passiert, wenn Sie anrufen

  1. Kurzes Gespräch, meist noch am selben Tag

    Wir klären, ob und wie eilig es ist.

  2. Termin in der Kanzlei oder per Telefon

    Bringen Sie mit: Mietvertrag, das Schreiben des Vermieters, die letzten beiden Abrechnungen.

  3. Einschätzung und Kosten, schriftlich

    Bevor wir etwas einreichen.

Abb. 1 · Platz für Ihr Foto

Der Weg zu Ihnen

Wo Sie klingeln, wo Sie parken, welches Stockwerk. Das steht auf der Seite, bevor Sie danach fragen müssen.

Abb. 2 · Platz für Ihr Foto

Was Sie mitbringen

Mietvertrag, das Schreiben des Vermieters, die letzten beiden Abrechnungen. Mehr brauchen wir für den Anfang nicht.

Rn. 5

Personen

Wer Sie berät

  • Platz für Ihre Fotos

    RA’in Dr. Muster

    Fachanwältin für Arbeitsrecht

  • Platz für Ihre Fotos

    RA Partner

    Fachanwalt für Familienrecht, Mediator

Rn. 6

Kontakt

Direkt anrufen

Mo–Fr 8–18 Uhr · Rückruf innerhalb eines Werktags

089 / 00 00 00

Muster, nicht geschaltet

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