Zum Inhalt springen

Kanzlei Muster & Partner

Rn. 1

Einstieg

Arbeitsrecht

Kündigung · Abfindung · Aufhebungsvertrag · Zeugnis

Rn. 2

Frist

Wichtige Frist

Drei Wochen Frist

Nach Zugang der Kündigung haben Sie drei Wochen Zeit, Kündigungsschutzklage zu erheben. Danach gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam.

Rn. 3

Zuständigkeit

Worum es meistens geht

  • Sie haben eine Kündigung erhalten und wollen wissen, ob sie wirksam ist.

  • Ihnen wurde ein Aufhebungsvertrag vorgelegt und Sie sollen schnell unterschreiben.

  • Sie wollen eine Abfindung verhandeln.

  • Ihr Arbeitszeugnis ist schlechter, als es sein dürfte.

Rn. 4

Ablauf

Was passiert, wenn Sie anrufen

  1. Kurzes Gespräch, meist noch am selben Tag

    Wir klären, ob und wie eilig es ist.

  2. Termin in der Kanzlei oder per Telefon

    Bringen Sie mit: Kündigung, Arbeitsvertrag, letzte Gehaltsabrechnung.

  3. Einschätzung und Kosten, schriftlich

    Bevor wir etwas einreichen.

Abb. 1 · Platz für Ihr Foto

Der Weg zu Ihnen

Wo Sie klingeln, wo Sie parken, welches Stockwerk. Das steht auf der Seite, bevor Sie danach fragen müssen.

Abb. 2 · Platz für Ihr Foto

Was Sie mitbringen

Kündigung, Arbeitsvertrag, letzte Gehaltsabrechnung. Mehr brauchen wir für den Anfang nicht.

Rn. 5

Personen

Wer Sie berät

  • Platz für Ihre Fotos

    RA’in Dr. Muster

    Fachanwältin für Arbeitsrecht

  • Platz für Ihre Fotos

    RA Partner

    Fachanwalt für Familienrecht, Mediator

Rn. 6

Kontakt

Direkt anrufen

Mo–Fr 8–18 Uhr · Rückruf innerhalb eines Werktags

089 / 00 00 00

Muster, nicht geschaltet

Jetzt anrufen (im Muster deaktiviert)

Rückruf anfordern (im Muster deaktiviert)