Rn. 1
Einstieg
Erbrecht
Testament · Pflichtteil · Erbengemeinschaft · Nachlass
Rn. 2
Frist
Wichtige Frist
Sechs Wochen zum Ausschlagen
Wer erbt und das Erbe nicht will, muss es binnen sechs Wochen ausschlagen, gerechnet ab dem Tag, an dem Sie vom Erbfall und vom Grund Ihrer Erbenstellung erfahren haben. Danach gilt die Erbschaft in aller Regel als angenommen, mit allen Schulden.
Rn. 3
Zuständigkeit
Worum es meistens geht
Ein Testament liegt vor und Sie wissen nicht, ob es gilt.
Sie wurden übergangen und fragen sich, ob Ihnen ein Pflichtteil zusteht.
Sie erben gemeinsam mit anderen und kommen nicht auseinander.
Ob der Nachlass überschuldet ist, kann Ihnen niemand sagen.
Rn. 4
Ablauf
Was passiert, wenn Sie anrufen
-
Kurzes Gespräch, meist noch am selben Tag
Wir klären, ob und wie eilig es ist.
-
Termin in der Kanzlei oder per Telefon
Bringen Sie mit: Testament oder Erbvertrag, Post vom Nachlassgericht, Unterlagen zum Vermögen.
-
Einschätzung und Kosten, schriftlich
Bevor wir etwas einreichen.
Abb. 1 · Platz für Ihr Foto
Der Weg zu Ihnen
Wo Sie klingeln, wo Sie parken, welches Stockwerk. Das steht auf der Seite, bevor Sie danach fragen müssen.
Abb. 2 · Platz für Ihr Foto
Was Sie mitbringen
Testament oder Erbvertrag, Post vom Nachlassgericht, Unterlagen zum Vermögen. Auch Unvollständiges hilft weiter.
Rn. 5
Personen
Wer Sie berät
-
Platz für Ihre Fotos
RA’in Beispiel
Fachanwältin für Erbrecht
Rn. 6
Kontakt
Direkt anrufen
Mo–Fr 8–18 Uhr · Rückruf innerhalb eines Werktags
089 / 00 00 00
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