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Kanzlei Muster & Partner

Rn. 1

Einstieg

Erbrecht

Testament · Pflichtteil · Erbengemeinschaft · Nachlass

Rn. 2

Frist

Wichtige Frist

Sechs Wochen zum Ausschlagen

Wer erbt und das Erbe nicht will, muss es binnen sechs Wochen ausschlagen, gerechnet ab dem Tag, an dem Sie vom Erbfall und vom Grund Ihrer Erbenstellung erfahren haben. Danach gilt die Erbschaft in aller Regel als angenommen, mit allen Schulden.

Rn. 3

Zuständigkeit

Worum es meistens geht

  • Ein Testament liegt vor und Sie wissen nicht, ob es gilt.

  • Sie wurden übergangen und fragen sich, ob Ihnen ein Pflichtteil zusteht.

  • Sie erben gemeinsam mit anderen und kommen nicht auseinander.

  • Ob der Nachlass überschuldet ist, kann Ihnen niemand sagen.

Rn. 4

Ablauf

Was passiert, wenn Sie anrufen

  1. Kurzes Gespräch, meist noch am selben Tag

    Wir klären, ob und wie eilig es ist.

  2. Termin in der Kanzlei oder per Telefon

    Bringen Sie mit: Testament oder Erbvertrag, Post vom Nachlassgericht, Unterlagen zum Vermögen.

  3. Einschätzung und Kosten, schriftlich

    Bevor wir etwas einreichen.

Abb. 1 · Platz für Ihr Foto

Der Weg zu Ihnen

Wo Sie klingeln, wo Sie parken, welches Stockwerk. Das steht auf der Seite, bevor Sie danach fragen müssen.

Abb. 2 · Platz für Ihr Foto

Was Sie mitbringen

Testament oder Erbvertrag, Post vom Nachlassgericht, Unterlagen zum Vermögen. Auch Unvollständiges hilft weiter.

Rn. 5

Personen

Wer Sie berät

  • Platz für Ihre Fotos

    RA’in Beispiel

    Fachanwältin für Erbrecht

Rn. 6

Kontakt

Direkt anrufen

Mo–Fr 8–18 Uhr · Rückruf innerhalb eines Werktags

089 / 00 00 00

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